Die Beschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Bonn vom 19.11.2014 -
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I. Die Beteiligten streiten über den Bestand eines Betriebs.
Die antragstellende Arbeitgeberin gehört der C -D an und wickelt deren Outsourcing-Geschäft in Deutschland ab. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die von Kunden im Wege von (Teil-) Betriebsübergängen zu C in Deutschland wechseln, werden in die Arbeitgeberin integriert und erbringen dort Infrastruktur- und Applikationsleistungen. Die Arbeitgeberin beschäftigt deutschlandweit rund 800 Mitarbeiter und ist weder tarifgebunden noch schließt sie Tarifverträge ab.
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