Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 28.01.2016 -
Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, bei der Bemessung der Höhe der Erwerbsminderungsrente des Klägers aus der betrieblichen Zusatzversorgung auch diejenigen Rentenbausteine zu berücksichtigen, die sich bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres ergeben.
3.Die Beklagte wird verurteilt, die Erwerbsminderungsrente des Klägers auf dieser Basis rückwirkend seit dem 01.03.2015 neu zu berechnen und auszuzahlen.
4.Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
5.Die Revision wird zugelassen.
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