I. Die Berufung der Beklagten gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts Bamberg, Kammer Coburg, vom 02.12.2010, Az.
II. Die Beklagte hat an den Kläger weitere € 1.162,- (in Worten: Euro eintausendeinhundertzweiundsechzig) brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus jeweils 166,- € seit 01.11.2010, 01.12.2010, 01.01.2011, 01.02.2011, 01.03.2011, 01.04.2011 und 01.05.2011 zu zahlen.
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