Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 9. November 2016 (
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 10.614,54 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 247 BGB seit 1. März 2016 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 39 %, der Beklagte zu 61 %.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die Verpflichtung des Beklagten auf Rückzahlung von Provisionsvorschüssen.
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