Auf die Beschwerde des Betriebsrats wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 23.04.2015 -
Es wird festgestellt, dass der Spruch der Einigungsstelle vom 08.12.2014 unwirksam ist und die Schließung des QT-Teams und des Field-Testings und die Entlassung von acht in diesen Bereichen beschäftigten Mitarbeitern gemäß § 112 BetrVG sozialplanpflichtig ist.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Die Beteiligten streiten über die Sozialplanpflicht einer Betriebsänderung.
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