Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 18.05.2016 in Sachen
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte im Zeitraum von Mai 2014 bis April 2015 berechtigt war, der Klägerin bei 95 von ihr absolvierten Arbeitsschichten, die länger als sechs Stunden dauerten, eine jeweils halbstündige "Mindestpause" in Abzug zu bringen.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|