Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Gießen vom 13. Dezember 2013 -
Der Kläger hat die Kosten der Berufung zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über Schmerzensgeld und Schadensersatzansprüche wegen eines von dem Kläger in der Betriebsstätte der Beklagten zu 2) erlittenen Arbeitsunfalls.
Der Beklagte zu 1) ist Arbeitnehmer der Beklagten zu 2). Der Kläger ist bei der Spedition A beschäftigt. Die Arbeitgeberin des Klägers steht in Geschäftsbeziehungen mit der Beklagten zu 2).
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