Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 23. April 2014 -
Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über eine Verpflichtung der Beklagten zur Zahlung von Beiträgen zum Sozialkassenverfahren der Bauwirtschaft.
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