Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Gießen vom 31. Mai 2013 - Aktenzeichen
Das beklagte Land hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten im Berufungsrechtszug weiterhin um Reisekostenerstattung in Form von Tagegeldern.
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