Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 15. Februar 2017 -
Unter Aufhebung des Versäumnisurteils vom 18. Januar 2017 wird die Beklagte verurteilt, an den Kläger 2.793,00 EUR (in Worten: Zweitausendsiebenhundertdreiundneunzig und 0/100 Euro) zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen mit Ausnahme der Kosten, die durch die Säumnis am 18. Januar 2017 entstanden sind; diese hat der Kläger zu tragen.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über eine Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zum Sozialkassenverfahren im Baugewerbe.
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