Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 26.02.2020 –
Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Kläger zu tragen.
I.
Der seit 2003 im Vereinsregister eingetragene Kläger und Revisionskläger (Kläger) verfolgt nach seiner im November 2010 geänderten Satzung folgende Ziele: "die Förderung von Bildung, Wissenschaft und Forschung, die Förderung des Schutzes der Umwelt und des Gemeinwesens, der Demokratie und der Solidarität unter besonderer Berücksichtigung der ökonomischen und gesellschaftlichen Auswirkungen der Globalisierung. Der Verein fördert die Völkerverständigung und den Frieden". Der Kläger ist nach seiner Satzung zudem "in Trägerschaft des Netzwerks" A tätig.
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