1. Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Pforzheim vom 14.07.2010 -
2. Die Kläger haben die Kosten des Rechtsstreits zu je 1/5 zu tragen.
3. Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die Frage, ob die Beklagte eine von ihr gewährte erfolgsorientierte Prämie auf den tarifvertraglichen Anspruch auf betriebliche Sonderzahlungen im Jahr 2009 anrechnen durfte.
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