Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Bochum vom 29.03.2016 -
an den Kläger 469,55 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.07.2015 zu zahlen;
2.an den Kläger 1.197,69 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 03.08.2015 zu zahlen.
2.Im Übrigen wird die Berufung des Klägers zurückgewiesen.
3.Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 90 %, die
Beklagte zu 10 %.
4.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um Ansprüche des Klägers auf Zahlung von Annahmeverzugsvergütung sowie Weihnachtsgeld.
1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|