Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil desArbeitsgerichts Köln vom 05.11.2015 -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um Übergangsversorgung und Altersversorgung.
Die Klägerin ist am . .19 geboren, die Beklagte ist eine deutsche Luftverkehrsgesellschaft.
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