Auf die Beschwerde des Antragstellers Y wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Iserlohn vom 27.05.2014 - 2 BVGa 5/14 - abgeändert.
Der Arbeitgeberin wird aufgegeben, den Zutritt des Antragstellers Y in den Betrieb "In der L , xxxxx W" zu dulden, damit dieser die ihm nach dem Betriebsverfassungsgesetz obliegenden Aufgaben als Betriebsratsmitglied wahrnehmen kann.
A.
Die Beteiligten streiten im Rahmen eines Verfahrens auf Erlass einer einstweiligen Verfügung um das Recht des Antragstellers, den Betrieb der Arbeitgeberin zum Zwecke der Wahrnehmung von Aufgaben als Betriebsratsmitglied betreten zu können.
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