ArbG Bochum, vom 25.06.1991 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 496/91
LAG Hamm, vom 12.12.1991 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Sa 1239/91
Beginn der Ausschlußfrist; tätliche Auseinandersetzung
BAG, Urteil vom 31.03.1993 - Aktenzeichen 2 AZR 492/92
DRsp Nr. 1994/1629
Beginn der Ausschlußfrist; tätliche Auseinandersetzung
»Der Beginn der 2-wöchigen Ausschlußfrist des § 626 Abs. 2BGB ist nur gehemmt, solange der Kündigungsberechtigte die zur Aufklärung des Kündigungssachverhalts nach pflichtgemäßen Ermessen notwendig erscheinenden Maßnahmen mit der gebotenen Eile auch tatsächlich durchführt (Fortführung des Urteils vom 10. Juni 1988 - 2 AZR 25/88 - AP Nr. 27 zu § 626BGB).«Hinweise des Senats:Beginn der Ausschlußfrist bei Ermittlungsmaßnahmen zur Aufklärung einer tätlichen Auseinandersetzung; Nachschieben nachträglich bekannt gewordener Tatsachen