OVG Berlin, vom 07.12.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 60 PV 6.04
VG Berlin, vom 25.05.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 62 A 19.03
Befugnis des Schulleiters zu selbstständigen Entscheidungen in Personalangelegenheiten von nicht untergeordneter Bedeutung
BVerwG, Urteil vom 22.06.2005 - Aktenzeichen 6 P 2.05
DRsp Nr. 2005/12681
Befugnis des Schulleiters zu selbstständigen Entscheidungen in Personalangelegenheiten von nicht untergeordneter Bedeutung
»Aufgrund der Bestimmungen des Berliner Schulgesetzes vom 26. Januar 2004 gehören die Leiter der Berliner Schule nunmehr zu denjenigen Dienstkräften, die zu selbstständigen Entscheidungen in Personalangelegenheiten von nicht untergeordneter Bedeutung befugt sind (§ 13 Abs. 3 Nr. 2 BlnPersVG), so dass das Mitbestimmungsrecht des Personalrats für Schulleiterstellen gemäß § 89 Abs. 3 BlnPersVG entfällt.«
Normenkette:
BlnPersVG § 13 Abs. 3 § 89 Abs. 3 ;
Gründe:
I.
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