LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 23.05.2018
2 Sa 434/17
Normen:
BGB § 611;
Vorinstanzen:
ArbG Ludwigshafen, vom 28.08.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 764/17

Befugnis des Arbeitgebers zur Verrechnung einer Lohnüberzahlung mit VergütungsansprüchenAnforderungen an den Nachweis der Arbeitsunfähigkeit

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23.05.2018 - Aktenzeichen 2 Sa 434/17

DRsp Nr. 2019/947

Befugnis des Arbeitgebers zur Verrechnung einer Lohnüberzahlung mit Vergütungsansprüchen Anforderungen an den Nachweis der Arbeitsunfähigkeit

1. Die Einrichtung eines Arbeitzeitkontos, insbesondere die Möglichkeit eines negativen Kontostandes, bedarf einer Vereinbarung der Arbeitsvertragsparteien. Die Belastung eines Arbeitszeitkontos mit Minusstunden setzt voraus, dass der Arbeitgeber diese Stunden im Rahmen einer verstetigten Vergütung entlohnt hat und der Arbeitnehmer zur Nachleistung verpflichtet ist, weil er die in Minusstunden ausgedrückte Arbeitszeit vorschussweise vergütet erhalten hat. Dies gilt jedoch nur dann, wenn sich beide Seiten bei der Auszahlung darüber einig waren, dass es sich um eine Vorwegleistung handelt, die bei Fälligkeit der Forderung verrechnet wird (hier: verneint). 2. Eine ordnungsgemäß ausgestellte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hat einen hohen Beweiswert. 3. Der Arbeitgeber, der eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht gelten lassen will, muss Umstände darlegen und beweisen, die zu ernsthaften Zweifel an der behaupteten krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit Anlass geben.