Die Parteien streiten darüber, ob ihr Arbeitsverhältnis am 30. April 2001 geendet hat.
Der am 9. April 1936 geborene Kläger war auf der Grundlage des Arbeitsvertrags vom 23./25. August 1966 seit dem 1. Oktober 1966 bei dem Beklagten, zuletzt als Referent in der Abteilung Technik beschäftigt. Am 31. Oktober 1984 erhielt der Kläger vom Beklagten eine schriftliche Versorgungszusage, die er am 12. Dezember 1984 unter dem Satz "ich bin mit den Bedingungen der vorstehenden Versorgungszusage einverstanden" unterzeichnete. In der Versorgungszusage heißt es ua.:
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