Betriebsordnung für Luftfahrtgerät (LuftBO) § 41 Abs. 1 S. 1, 2 § 1 Abs. 1, 2 Nr. 1 ; Joint Aviation Authorities über die gewerbsmäßige Beförderung von Personen und Sachen in Flugzeugen (JAR-OPS 1 deutsch) Abschnitt N - Flugbesatzung Anmerkung JAR-OPS 1.940, JAR-OPS 1.945; geplante Joint Aviation Requirements - Flight Crew Licensing (JAR-FCL) Abschnitt A 1.060; LuftPersV § 16 Abs. 1, 2 S. 1 § 17 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 S. 1 ;
Fundstellen:
BAGE 100, 216
BAGReport 2002, 166
BB 2002, 1104
DB 2002, 1667
JR 2002, 484
NZA 2002, 669
Vorinstanzen:
LAG Frankfurt/Main, vom 25.05.2000 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Sa 2136/99
ArbG Darmstadt, vom 27.10.1998 - Vorinstanzaktenzeichen 9 Ca 461/98
Befristungsrecht; Altersgrenze - Arbeitsvertragliche Altersgrenze eines Flugzeugführers; Anwendbarkeit des § 41 Abs. 1 Satz 2 LuftBO
BAG, Urteil vom 23.01.2002 - Aktenzeichen 7 AZR 586/00
DRsp Nr. 2002/5231
Befristungsrecht; Altersgrenze - Arbeitsvertragliche Altersgrenze eines Flugzeugführers; Anwendbarkeit des § 41 Abs. 1 Satz 2 LuftBO
»Die Bestimmung des § 41 Abs. 1 Satz 2 LuftBO, nach welcher der Luftfahrtunternehmer Mitglieder der Flugbesatzung mit einem Alter von über 60 Jahren nicht einsetzen soll, findet seit dem 1. September 1998 keine Anwendung mehr auf den Betrieb von Flugzeugen, deren höchstzulässige Startmasse mehr als 10.000 kg oder deren höchstgenehmigte Fluggastsitzanzahl mehr als 19 beträgt und die zur gewerbsmäßigen Beförderung von Personen und Sachen eingesetzt werden.«Orientierungssätze:1. Die in der Soll-Vorschrift des § 41 Abs. 1 Satz 2 LuftBO für Mitglieder der Flugbesatzung vorgesehene Altersgrenze von 60 Jahren gilt seit 1. September 1998 nicht mehr für die in § 1 Abs. 2 Nr. 1LuftBO bezeichneten Luftfahrzeuge.2. Durch die am 1. September 1998 eingetretene Änderung der LuftBO ist für den Betrieb von Großflugzeugen keine planwidrige Regelungslücke eingetreten, die durch eine entsprechende Anwendung des § 41 Abs. 1 Satz 2 LuftBO ausgefüllt werden müßte.3. Die in § 1 Abs. 2 Nr. 1LuftBO für anwendbar erklärten Bestimmungen der JAR-OPS 1 deutsch sehen keine Altersgrenze vor.
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