ArbG Köln, vom 31.01.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 9541/04
Befristungsrecht - Zulässigkeit der Berufung; Anforderungen an die Berufungsbegründung; Befristung; Vorübergehender betrieblicher Bedarf an der Arbeitsleistung; Sonstiger Sachgrund
BAG, Urteil vom 17.01.2007 - Aktenzeichen 7 AZR 20/06
DRsp Nr. 2007/6372
Befristungsrecht - Zulässigkeit der Berufung; Anforderungen an die Berufungsbegründung; Befristung; Vorübergehender betrieblicher Bedarf an der Arbeitsleistung; Sonstiger Sachgrund
»Die für einen späteren Zeitpunkt geplante Besetzung eines Arbeitsplatzes mit einem Leiharbeitnehmer ist kein Sachgrund für die Befristung des Arbeitsvertrags mit einem vorübergehend auf diesem Arbeitsplatz eingesetzten Arbeitnehmer. Die Befristung ist weder wegen eines nur vorübergehenden betrieblichen Bedarfs an der Arbeitsleistung nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1TzBfG noch durch einen sonstigen, in dem Katalog des § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 - 8 TzBfG nicht genannten Sachgrund gerechtfertigt.«
Orientierungssätze:1. Die Zulässigkeit der Berufung ist als Prozessfortsetzungsvoraussetzung in der Revision von Amts wegen zu prüfen.
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