Die Parteien streiten über die Wirksamkeit der Befristung des Arbeitsverhältnisses des Klägers zum 16. Mai 1999.
Der 1963 geborene Kläger ist Diplomingenieur der Fachrichtung Architektur. Er war bei der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule Aachen (Lehrstuhl für bildnerische Gestaltung) als wissenschaftlicher Angestellter zunächst auf Grund Arbeitsvertrags vom 24. November 1989 vom 1. Dezember 1989 bis zum 30. November 1994 befristet zum Zweck der Promotion beschäftigt; am 17. Mai 1994 schloß er seine Promotion ab.
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