Die Parteien streiten darüber, ob ihr Arbeitsverhältnis auf Grund Befristung am 31. Oktober 2000 geendet hat.
Die Parteien schlossen zunächst am 2. Juli 1998 einen Vertrag zur "Bestellung als Aushilfe", der eine Befristung vom 3. August 1998 bis zum 31. Oktober 1998 vorsah. Unter dem Datum des 3. August 1998 schlossen die Parteien einen weiteren befristeten Vertrag mit einer Laufzeit vom 1. November 1998 bis zum 30. Oktober 2000. Am 1. November 1998 vereinbarten die Parteien eine vom 1. November 1998 bis zum 31. Dezember 1998 erhöhte, am 14. Dezember 1998 eine vom 1. Januar 1999 bis zum 31. Oktober 2000 verringerte und am 1. Oktober 1999 wiederum eine vom 1. Oktober 1999 bis 31. Dezember 1999 erhöhte Arbeitszeit der Klägerin.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|