LAG Berlin-Brandenburg, vom 16.08.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 21 Sa 201/18
ArbG Potsdam, vom 24.08.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 833/17
Befristungsmöglichkeiten in der Promotionsphase und in der Postdoc-PhaseBerechnungsmaßstab für Beschäftigungsjahre im WissZeitVGDer Begriff der Forschungseinrichtung im WissZeitVG
BAG, Urteil vom 20.05.2020 - Aktenzeichen 7 AZR 72/19
DRsp Nr. 2020/10390
Befristungsmöglichkeiten in der Promotionsphase und in der Postdoc-PhaseBerechnungsmaßstab für Beschäftigungsjahre im WissZeitVGDer Begriff der "Forschungseinrichtung" im WissZeitVG
Orientierungssätze:1. Für die zulässige Höchstdauer der Befristung von Arbeitsverträgen nach § 2 Abs. 1WissZeitVG ist bei wissenschaftlichem Personal, das keine minderjährigen Kinder betreut, in der Promotionsphase ausschließlich § 2 Abs. 1 Satz 1 WissZeitVG und in der Postdoc-Phase ausschließlich § 2 Abs. 1 Satz 2 WissZeitVG maßgebend. Eine Addition der zulässigen Höchstbefristungsdauer für beide Qualifikationsphasen erfolgt nicht (Rn. 20).2. Die nach § 2 Abs. 3WissZeitVG vorzunehmende Anrechnung der Arbeitsverhältnisse auf die für die jeweilige Qualifikationsphase zulässige Höchstbefristungsdauer erfolgt dergestalt, dass volle Beschäftigungsjahre als solche und unterjährige Teile eines Arbeitsverhältnisses nach Tagen angerechnet werden (Rn. 23 ff.).
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