LAG Berlin - Urteil vom 29.01.2004
16 Sa 1698/03
Normen:
UmwG § 2 Nr. 1 ; TzBfG § 14 Abs. 2 S. 1 ; TzBfG § 14 Abs. 2 S. 2 ;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 24.06.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 40 Ca 372/03

Befristung, Vorbeschäftigung bei demselben Arbeitgeber im Falle der Verschmelzung nach § 2 UmwG

LAG Berlin, Urteil vom 29.01.2004 - Aktenzeichen 16 Sa 1698/03

DRsp Nr. 2004/4316

Befristung, Vorbeschäftigung bei "demselben Arbeitgeber" im Falle der Verschmelzung nach § 2 UmwG

»Es handelt sich nicht um "denselben Arbeitgeber" im Sinne des § 14 Abs. 2 S. 2 TzBfG, wenn ein Unternehmen nach § 2 Nr. 1 UmwG durch Übertragung des Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung zu einem anderen (zuvor neu gegründeten) Unternehmen verschmolzen wird (hier: Deutsche Postgewerkschaft zu ver.di).«

Normenkette:

UmwG § 2 Nr. 1 ; TzBfG § 14 Abs. 2 S. 1 ; TzBfG § 14 Abs. 2 S. 2 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten darüber, ob die zwischen ihnen vereinbarte (erstmalige und sachgrundlose) Befristung nach § 14 Abs. 2 S. 2 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes unwirksam ist.