Die Parteien streiten über die Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses infolge einer Befristung.
Der Kläger ist Diplom-Biologe. Er war seit dem 1. April 1990 aufgrund mehrerer befristeter Arbeitsverträge bei der Beklagten als wissenschaftlicher Mitarbeiter tätig. Nach der arbeitsvertraglichen Vereinbarung war der Arbeitsvertrag vom 1. April 1990 für die Zeit vom 1. April 1990 bis zum 31. Dezember 1990 nach der
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