Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kassel vom 31. Januar 2013 - Aktenzeichen
Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten im Berufungsrechtszug weiterhin über die Wirksamkeit einer Befristung im Hochschulbereich und um Weiterbeschäftigung.
Die 33-jährige (geboren am ...) Klägerin, Mutter zweier am ... 2000 und ... 2003 geborener Kinder, die bei ihr im Haushalt leben und von ihr allein betreut werden, ist studierte Germanistin.
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