Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wesel vom 24.08.2011 - AZ:
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
III.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, ob ihr Arbeitsverhältnis aufgrund einer Befristung mit Wirkung zum 31.03.2011 beendet worden ist.
1. 2. 1. 2.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|