Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Oberhausen vom 08.07.2011 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
Die Revision wird für die Klägerin zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, ob ihr Arbeitsverhältnis auf Grund einer Befristung am 31.12.2010 geendet hat.
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