Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 05.02.2010 -
Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien nicht aufgrund der Befristung zum 26.03.2010 sein Ende gefunden hat.
2Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten für das Revisionsverfahren trägt das beklagte Land.
3Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, ob ihr Arbeitsverhältnis aufgrund Befristung am 26.03.2010 geendet hat.
1. 2.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|