LAG Köln, Urteil vom 27.06.2001 - Aktenzeichen 3 Sa 220/01
DRsp Nr. 2002/8992
Befristung - Verwirkung
»Prozessverwirkung kann eintreten, wenn ein Arbeitnehmer erstmals nach 9 Monaten geltend macht, das Arbeitsverhältnis sei nach Ablauf der Befristung während einiger Tage im Sinne des § 625BGB fortgesetzt worden.«