Die Parteien streiten über die Wirksamkeit der Befristung ihres Arbeitsvertrages.
Die Klägerin, geboren am 26. April 1967, ist bzw. war seit dem 15. März 2000 als Verwaltungsangestellte mit der Hälfte der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit einer Vollzeitkraft aufgrund vier befristeter Arbeitsverträge im B f A u M in B beschäftigt. Die Parteien vereinbarten jeweils die Geltung des
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|