I. Die Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen.
II. Auf die Klageerweiterung der Klägerin wird die Beklagte verurteilt, an die Klägerin
1. Arbeitsentgelt für die Monate Januar 2013 bis Januar 2014 in Höhe von insgesamt 34.476,00 EUR brutto abzüglich erhaltenen Arbeitslosengeldes in Höhe von insgesamt 21.797,00 EUR zu zahlen nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz
aus einem Betrag in Höhe von 2.652,00 EUR brutto abzüglich erhaltenen Arbeitslosengeldes in Höhe von 1.020,90 EUR seit dem 01.02.2013,
aus einem Betrag in Höhe von weiteren 2.652,00 EUR brutto abzüglich erhaltenen Arbeitslosengeldes in Höhe von 1.020,90 EUR seit dem 01.03.2013,
aus einem Betrag in Höhe von weiteren 2.652,00 EUR brutto abzüglich erhaltenen Arbeitslosengeldes in Höhe von 1.020,90 EUR seit dem 01.04.2013,
aus einem Betrag in Höhe von weiteren 2.652,00 EUR brutto abzüglich erhaltenen Arbeitslosengeldes in Höhe von 1.020,90 EUR seit dem 01.05.2013,
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|