Die Parteien streiten über die wirksame Befristung ihres Arbeitsverhältnisses zum 30. September 1996.
Der Kläger war zunächst vom 1. Dezember 1989 bis zum 30. November 1994 als wissenschaftlicher Mitarbeiter in dem als Forschungsprojekt bezeichneten "Weiterbildungsprogramm Energieberatung/Energiemanagement" bzw. "zeitvariable lineare Stromtarife" aufgrund mehrfach befristeter Arbeitsverträge tätig. In den Verträgen war als Befristungsgrund §
Am 9. November 1994 schlossen die Parteien unter Hinweis auf §
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