Die Parteien streiten über die Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses aufgrund einer Befristung zum 31. Dezember 1996.
Die im November 1937 geborene Klägerin ist diplomierte Romanistin für Französisch, Spanisch und Rumänisch. Sie wurde ab 1966 an der Universität Leipzig als Oberassistentin beschäftigt und war dort seit 1983 als Dozentin tätig. Die Klägerin erhielt die venia legendi 1977 und habilitierte 1981. Im September 1989 erhielt sie den Ruf als ordentliche Professorin für Französische Literatur.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|