Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Göttingen vom 24. Februar 2011 -
Der Kläger hat die Kosten der Berufung zu tragen.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, ob das zwischen ihnen bestehende Arbeitsverhältnis kraft Befristung zum 31. Dezember 2010 geendet hat.
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