Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Lübeck vom 07.11.2008 - 4 Ca 1908 b/08 - wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten der Berufung.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, ob das zwischen ihnen bestehende Arbeitsverhältnis aufgrund Befristung geendet hat.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|