1. Die Berufung des Klägers gegen das am 12.10.2006 verkündete Urteil des Arbeitsgerichts Bonn -
2. Der Kläger trägt die Kosten der Berufung.
3. Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses im Hochschulbereich.
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