LAG Nürnberg - Urteil vom 28.03.2006
7 Sa 405/05
Normen:
BeschFG § 1 Abs. 4 ; BGB § 162 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Nürnberg, vom 28.02.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 11 Ca 6154/04

Befristeter Arbeitsvertrag mit Profifußballer - keine treuwidrige Ablehnung der Vertragsverlängerung bei Nichtberücksichtigung in Pflichtspielen aus sportlichen Gründen

LAG Nürnberg, Urteil vom 28.03.2006 - Aktenzeichen 7 Sa 405/05

DRsp Nr. 2006/20084

Befristeter Arbeitsvertrag mit Profifußballer - keine treuwidrige Ablehnung der Vertragsverlängerung bei Nichtberücksichtigung in Pflichtspielen aus sportlichen Gründen

»1. Sachgründe für die Befristung eines Arbeitsvertrages mit einem Profifußballer können das Abwechslungsbedürfnis des Publikums und das Alter bzw. die zu erwartenden körperlichen Defizite des Spielers sein.2. Bei der Beurteilung des Sachgrundes für eine Befristung sind die gesamten Umstände einschließlich der beiderseitigen Interessen gegeneinander abzuwägen.3. Vereinbart ein 30-jähriger Fußballspieler mit einem Bundesligaclub eine Befristungsdauer von vier Jahren, so spricht für die Zulässigkeit der Befristung der dem Arbeitnehmer erwachsende Vorteil der Unkündbarkeit für die Dauer der Befristung, die Branchenüblichkeit von Befristungen und die Höhe der laufenden Vergütungen.