Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 7. Februar 2019 wird zurückgewiesen.
Die Beteiligten haben einander für das Revisionsverfahren keine Kosten zu erstatten.
I
Zwischen den Beteiligten besteht Streit, ob der Kläger die Feststellung verlangen kann, dass für seine Beschäftigung bei der zu 3. beigeladenen Bank ab August 2014 keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung besteht.
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