Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Nichtbestehen einer Prüfung; sachliche Rechtfertigung einer auflösenden Bedingung durch gerichtlichen Vergleich; Wirksamkeit von Prüfungsentscheidungen bei Nichtbeteiligung des Personalrats
LAG Niedersachsen, Urteil vom 11.01.2011 - Aktenzeichen 16 Sa 407/10
DRsp Nr. 2011/13569
Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Nichtbestehen einer Prüfung; sachliche Rechtfertigung einer auflösenden Bedingung durch gerichtlichen Vergleich; Wirksamkeit von Prüfungsentscheidungen bei Nichtbeteiligung des Personalrats
Die sachliche Rechtfertigung der auflösenden Bedingung im gerichtlichen Vergleich folgt nicht aus der fehlenden Beschäftigungsmöglichkeit für den Arbeitnehmer, sondern aus §§ 21, 14 Abs. 1 Nr. 8TzBfG. Der sachliche Grund für eine auflösende Bedingung liegt bereits dann vor, wenn diese in einem gerichtlichen Vergleich vereinbart wurde.Orientierungssätze:
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