LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 23.02.2012
9 Sa 1058/11
Normen:
BGB § 611 Abs. 1; BGB § 615;
Vorinstanzen:
ArbG Wiesbaden, vom 16.06.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 164/11

Beendigung des Arbeitsverhältnisses; Begriff der Personalkosten [Tronc- und Gehaltstarifvertrag]; Abgrenzung zu einer Abfindung

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 23.02.2012 - Aktenzeichen 9 Sa 1058/11

DRsp Nr. 2012/13866

Beendigung des Arbeitsverhältnisses; Begriff der „Personalkosten“ [Tronc- und Gehaltstarifvertrag]; Abgrenzung zu einer Abfindung

Die Vergütung für eine in einem Beendigungsvergleich vereinbarte - auch längerfristige - Freistellung sind Personalkosten im Sinne des Tronc- und Gehaltstarifvertrages und keine Abfindung.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 16. Juni 2011 - 5 Ca 164/11 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

Die Parteien streiten um tarifvertragliche Vergütungsansprüche.

Normenkette:

BGB § 611 Abs. 1; BGB § 615;

Tatbestand: