Die Beschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Minden vom 01.04.2008 -
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
A
Die Beteiligten streiten über den Fortbestand des Amtes des antragstellenden Betriebsrats.
Antragsteller des vorliegenden Verfahrens und Beteiligter zu 1. ist der aus fünf Mitglieder bestehende Betriebsrat eines Baumarktes in M1, der ehemals eine Betriebsstätte der M4 Handelsgesellschaft mbH & Co. oHG war. Im Baumarkt M1 waren früher 51 Mitarbeiter beschäftigt, zurzeit sind es noch etwa 35 bis 40 Mitarbeiter.
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