1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 13. September 2018 - 6 Sa 253/18 - aufgehoben.
2. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 29. November 2017 -
3. Der Kläger hat die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.
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