LAG Köln - Urteil vom 08.03.2000
3 TaBV 61/99
Normen:
BetrVG § 40 Abs. 2 ;
Fundstellen:
NZA-RR 2000, 640
PersV 2001, 82
ZBVR 2001, 61
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 08.07.1999 - Vorinstanzaktenzeichen 8 BV 218/98

Beauftragung eines Rechtsanwalts durch den Betriebsrat - Kostentragung durch den Arbeitgeber

LAG Köln, Urteil vom 08.03.2000 - Aktenzeichen 3 TaBV 61/99

DRsp Nr. 2000/8346

Beauftragung eines Rechtsanwalts durch den Betriebsrat - Kostentragung durch den Arbeitgeber

»Verlangen Betriebsrat und Wahlvorstand von dem Arbeitgeber Unterlagen, zu deren Vorlage der Arbeitgeber verpflichtet ist, so berechtigt der Ablauf einer dem Arbeitgeber von vornherein gesetzten Frist nicht sogleich zur Beauftragung eines Rechtsanwalts. Vielmehr müssen Betriebsrat oder/und Wahlvorstand sich zunächst bei dem Arbeitgeber erkundigen, ob und wann die Unterlagen übergeben werden.«

Normenkette:

BetrVG § 40 Abs. 2 ;
Vorinstanz: ArbG Köln, vom 08.07.1999 - Vorinstanzaktenzeichen 8 BV 218/98
Fundstellen
NZA-RR 2000, 640
PersV 2001, 82
ZBVR 2001, 61