Der Bescheid der Beklagten vom 20.05.2008 und deren Widerspruchsbescheid vom 20.08.2008 werden aufgehoben. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Beteiligten tragen die Kosten des Verfahrens jeweils zur Hälfte.
Die Klägerin wendet sich gegen die Zuweisung einer Tätigkeit im Unternehmen Deutsche Telekom Kundenservice GmbH am Dienstort Stuttgart.
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