Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Karlsruhe vom 19. Januar 2017 (
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 151.398,67 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz wie folgt zu zahlen:
-aus 97.643,70 Euro ab dem 20. Juli 2016
-aus 25.393,62 Euro ab dem 31. Oktober 2016
-aus 8.464,54 Euro ab dem 5. Januar 2017
-aus 19.896,81 Euro ab dem 11. April 2017.
b)Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
c) 2. 3. 4.
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