Die Parteien streiten in der Revisionsinstanz noch darüber, ob dem Kläger der Bauzuschlag im Sinne des § 2 Abs. 2 LTV-Bau in der Fassung vom 5. Mai 1998 zusteht oder ob er als stationär beschäftigter Arbeitnehmer im Sinne des § 3 Abs. 1 LTV-Bau in der Fassung vom 5. Mai 1998 nur Anspruch auf den Tarifstundenlohn im Sinne des § 2 Abs. 5 LTV-Bau in der Fassung vom 5. Mai 1998 hat bzw. unter die Übergangsregelung des § 3 Abs. 2 LTV-Bau in der Fassung vom 5. Mai 1998 fällt.
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