Die Parteien streiten über die zutreffende tarifliche Eingruppierung des Klägers nach einer von der Beklagten vollzogenen Rückgruppierung.
Der am 25. September 1951 geborene Kläger hat sein Studium 1974 als Diplomlehrer abgeschlossen und wurde 1981 promoviert. 1985 hat er einen Abschluss als Jugendfürsorger erworben. Nach der erfolgreichen Teilnahme an einem Ergänzungskurs wurde er am 10. Februar 1993 als Sozialpädagoge staatlich anerkannt.
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