LAG Frankfurt/Main, vom 14.07.1997 - Vorinstanzaktenzeichen 16 Sa 2411/96
ArbG Kassel, vom 30.10.1996 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 206/96
BAG - Urteil vom 17.09.1998 (2 AZR 725/97) - DRsp Nr. 1999/1553
BAG, Urteil vom 17.09.1998 - Aktenzeichen 2 AZR 725/97
DRsp Nr. 1999/1553
»Wurde einem Arbeitnehmer unter Abänderung seines Arbeitsvertrages die Leitung eines konkreten Arbeitsbereichs übertragen und kündigt der Arbeitgeber später betriebsbedingt, weil dieser Arbeitsbereich wegfällt, so sind die ehemals vergleichbaren, ohne Leitungsfunktion in anderen Arbeitsbereichen beschäftigten Arbeitnehmer in der Regel nicht in die soziale Auswahl einzubeziehen.«